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Psychotherapie

Psychotherapie ist ein Heilverfahren, das bei der Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten, Leidenszustände und Verhaltensstörungen eingesetzt wird. Nahezu jeder Dritte entwickelt im Laufe seines Lebens einmal eine seelische Erkrankung. Sich professionelle Unterstützung bei Psychotherapeuten und Psychoanalytikern zu holen ist heute gesellschaftlich weitgehend akzeptiert.

Eine Psychotherapie setzt die Diagnose einer psychischen Erkrankung voraus. Zu den Indikationen für eine Psychotherapie gehören: Ängste und Phobien (z.B. Prüfungsängste), Depressionen (z.B. Schwangerschafts- oder Wochenbettdepressionen), Arbeitsstörungen (z.B. Prokrastination), Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Essstörungen, Zwangsstörungen, Beziehungsstörungen (z.B. Partnerschaftskonflikte und Krisen oder vergebliche Partnersuche), Selbstwertprobleme und sexuelle Probleme. Auch psychosomatische Krankheiten, bei denen körperliche Beschwerden durch psychische Faktoren hervorgerufen und aufrechterhalten werden sind eine Indikation zur Psychotherapie. Schließlich bedürfen viele chronische, körperliche Erkrankungen einer psychotherapeutischen (Mit-) Behandlung. Psychotherapie ist dann Teil des Rehabilitationsprozesses, weil viele dieser Erkrankungen für Betroffene und ihre Angehörigen mit schweren seelischen Problemen verbunden sind. Durch meine jahrzehntelange Tätigkeit in der Praxis, aber auch in der universitären Lehre und Forschung in der Rehabilitationspsychologie liegt im letztgenannten Bereich ein Schwerpunkt meiner psychotherapeutischen Tätigkeit.

Da psychische Erkrankungen immer den ganzen Menschen in seinem Erleben, Verhalten, in seinen sozialen Beziehungen und beruflichen Tätigkeiten beeinträchtigen, behandelt eine Psychotherapie nicht nur einzelne Symptome, sondern der ganze kranke Mensch mit seiner Geschichte in seinem jeweiligen Umfeld wird berücksichtigt. Dabei basiert die psychotherapeutische Behandlung auf einer aktiven und eigenverantwortlichen Mitarbeit der Klienten. Auf der Grundlage wechselseitigen Respekts und Vertrauens arbeiten Therapeut und Klient partnerschaftlich zusammen und versuchen gemeinsam, die Hintergründe und Zusammenhänge der Probleme zu verstehen und auf dieser Basis neue Lösungsmöglichkeiten für die Schwierigkeiten zu entwickeln. Psychotherapeuten unterliegen, ebenso wie Ärzte, einer besonderen Schweigepflicht.

Psychotherapeutisches Behandlungsangebot

Als Psychologische Psychotherapeutin und Psychoanalytikerin biete ich Ihnen tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie als Einzelbehandlung an. Beides sind wissenschaftlich fundierte Verfahren, die als sogen. „Richtlinienverfahren“ von den Krankenversicherungen anerkannt sind. Die psychodynamischen Verfahren werden in unterschiedlicher Länge und Intensität angeboten. In Vorgesprächen lässt sich klären, ob und welche Form der Psychotherapie für Sie hilfreich ist.

1 Kurzzeittherapie

Steht eine aktuell schwere Lebenssituation oder eine eng umgrenzte psychische Problematik im Vordergrund, ist lediglich eine Krisenintervention oder eine kurze Begleitung notwendig, die im Rahmen einer Kurzzeittherapie geschehen kann (bis 24 Stunden). In ihr steht die Wiedererlangung Ihrer psychischen Balance im Vordergrund. Inhaltlich konzentriert man sich auf ein aktuelles und eng umgrenztes Thema, damit Sie in Bezug auf dieses Anliegen zu Klärung, Erleichterung und neuer Perspektive finden.

2 Tiefenpsychologisch orientierte Langzeittherapie

Vielleicht liegt die Ursache Ihrer Beeinträchtigung aber tiefer. Vor allem, wenn die Probleme chronisch geworden sind und in früheren Lebensphasen gründen, ist eine intensivere und länger andauernde Therapie notwendig. Dann käme für Sie eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Frage (50 bis 100 Stunden). Auch hier steht die Arbeit an aktuellen und konkreten Schwierigkeiten, die im Rahmen einer Lebensphase oder einer Krise aufgetreten sind, im Vordergrund. Ziel wäre es aber, die inneren Konflikte, die ungünstigen Beziehungsmuster und die behindernden Denk- und Verhaltensmuster, die zu den aktuellen Schwierigkeiten und Symptomen beigetragen haben, herauszuarbeiten und aufzulösen. Auf diese Weise sollten Sie flexiblere und erweiterte Handlungsmöglichkeiten gewinnen.

3 Analytische Psychotherapie

Bei gravierenden, langanhaltenden Beschwerden wäre eine analytische Psychotherapie angezeigt (160 bis 300 Stunden). Hier geht es um die Veränderung krankmachender seelischer Grundstrukturen. Weil die Veränderung seelischer Grundstrukturen Zeit benötigt, findet die analytische Therapie häufiger statt und dauert entsprechend länger. Die analytische Psychotherapie ist ein Langzeitverfahren, das in der Regel in einer Frequenz von 2 bis 3 Sitzungen wöchentlich durchgeführt wird. Die hohe Stundenfrequenz führt zu einer sehr intensiven Auseinandersetzung mit dem innerseelischen Geschehen und ermöglicht es Ihnen, lebensgeschichtlich prägende, beeinträchtigende Erlebens- und Verhaltensmuster zu verstehen und zu verändern.

Wie beginnt eine psychotherapeutische Behandlung?

Kontaktaufnahme

Wenn Sie das Gefühl haben Unterstützung zu benötigen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Wir klären dann in einem zeitnahen Erstgespräch, ob wir gemeinsam einen Weg zur Verbesserung ihrer psychischen Situation finden.

Ich bin regelmäßig telefonisch erreichbar.

Da ich während einer Behandlung keine Telefongespräche annehme, scheuen Sie sich bitte nicht, ggf. auch auf meinen Anrufbeantworter zu sprechen. Ich rufe Sie dann auf jeden Fall baldmöglichst zurück. Gern können Sie mir auch eine E-Mail schreiben, die ich so zeitnah wie möglich beantworten werde.

Abklärung der am besten geeigneten Therapie

Es folgen die sogenannten probatorischen Sitzungen. Dort wird geklärt, wie ihre Beschwerden diagnostisch verstanden werden können und ob eine Indikation für eine Psychotherapie besteht. Außerdem wird besprochen, welches Therapieverfahren für Sie am besten geeignet ist und welche Themen im Mittelpunkt der Behandlung stehen sollen. Ziel ist die Erstellung eines individuell auf Sie zugeschnittenen Therapieplans. Außerdem dienen die ersten Gespräche dem gegenseitigen Kennenlernen. Für eine Psychotherapie ist es wichtig, dass Sie sich anvertrauen können, sich aufgehoben und kompetent behandelt fühlen. Auch ich muss prüfen, ob ich die richtige Therapeutin für Sie bin, ob meine Behandlungsangebote geeignet sind, ihre Beschwerden nachhaltig zu lindern oder ob Sie eventuell an anderer Stelle besser behandelt werden könnten.

Beantragung der Psychotherapie

Wenn wir beide uns eine Zusammenarbeit vorstellen können, ist es erforderlich, bei Ihrer Krankenkasse eine psychotherapeutische Behandlung zu beantragen. Ich unterstütze Sie dabei. Nach der Kostenzusage kann die Behandlung beginnen. Sie sehen: der Prozess bis zum Beginn einer regelmäßigen Behandlung wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

Behandlungskosten

Die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie sind anerkannte Therapieverfahren, die von den Krankenkassen finanziert werden. Bedingung für die Kostenübernahme ist meist, dass die Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten, die in das Arztregister eingetragen sind, durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich. Nach Rückgabe meines Kassensitzes infolge meiner Universitätsprofessur betreibe ich allerdings eine psychotherapeutische Privatpraxis. Die Grundlage meiner Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Privat Versicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie soweit diese in Ihrem Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen oder limitiert wurden. Bevor Sie als Privatversicherte eine Psychotherapie beginnen, sollten Sie sich daher mit ihren Vertragsbedingungen vertraut machen.

Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich vor Therapiebeginn mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Von der Beihilfe werden in der Regel die Kosten für bis zu 100 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. für bis zu 300 Sitzungen analytischer Psychotherapie bis zur Höhe Ihres Beihilfesatzes übernommen.

Bundeswehrangehörige

Die Bundeswehr übernimmt die Kosten der Behandlung in meiner Privatpraxis.

Gesetzlich Versicherte

Da ich eine Privatpraxis führe, rechne ich nicht direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Für gesetzlich Versicherte bietet jedoch das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“ eine Alternative. Voraussetzung ist, dass Sie in einem zumutbaren Zeitraum keinen Behandlungsplatz bei einer Kollegin / einem Kollegen mit Vertragskassensitz finden konnten. Wenn Sie eine Behandlung im Erstattungsverfahren anstreben unterstütze ich Sie dabei. Informationen zu dem Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier (http://www.ptk-saar.de/fileadmin/user_upload/Patienteninfo/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf).

Selbstzahler

Grundsätzlich ist es auch möglich, das Honorar für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Das hat den Vorteil, dass kein aufwendiges Antragsverfahren durchlaufen werden muss. Selbstzahler schließen mit mir dann einen individuellen Behandlungsvertrag ab. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine Psychotherapie können ggf. als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG).